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CJD aktuell

 

Gewalt,
sexuelle Belästigung und sexueller Missbrauch haben im CJD keinen Platz


Stellungnahme des
CJD Vorstands

 

Das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands e.V. ist ein großes Jugend-Bildungs- und Sozialwerk, das Menschen in besonderen Lebenssituationen Unterstützung und Hilfe bietet. Das CJD ist ein modernes, gemeinnütziges, bundesweit tätiges, in die Diakonie eingebundenes Unternehmen, das auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes die ganzheitliche Förderung des einzelnen Menschen als oberstes Ziel hat. Seit seiner Gründung 1947 arbeitet das CJD nach dem Leitgedanken „Keiner darf verloren gehen“.

Insbesondere die Erziehung, Ausbildung und Fortbildung, die schulische Bildung, die berufliche und medizinische Rehabilitation sowie die soziale Begleitung von jungen Menschen und Erwachsenen nach christlichen und eigenen pädagogischen Grundsätzen ist Grundlage der Arbeit des Christlichen Jugenddorfwerkes Deutschlands. Diese Angebote werden ständig auf die sich verändernden gesellschaftlichen Anforderungen und Bedarfslagen der Menschen abgestimmt. So erhält jeder seine Chance für ein gelingendes Leben.

 

Unser Betreuungsangebot im CJD Eckernförde orientiert sich an dem Normalisierungsprinzip; d.h.: Herstellung von Lebens- und Wohnverhältnissen nach den Maßstäben und Bedürfnissen, die auch Nichtbehinderte für sich in Anspruch nehmen, unter Zugrundelegung des sich aus dem Grad der Behinderung ergebenden notwendigen Betreuungsaufwandes, der ggf. auch den in Rahmen der Eingliederungshilfe notwendigen Pflegeaufwand umfasst.

 

Für ihre Betreuung und Unterbringung erhalten unsere Leistungsberechtigte Leistungen im Rahmen der "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen" gemäß den § 53 ff SGB XII

Ergänzend zur Eingliederungshilfe können unsere Leistungsberechtigte für ihre Betreuung und Unterbringung auch andere Leistungen empfangen, sofern es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt und die notwendigen Leistungen mit den sachlichen und personellen Voraussetzungen des Wohnheimes realisiert werden können.

Die Betreuungs- und Unterbringungskosten werden in Form eines nach den Rahmenbedingungen der LRV und AVV Schleswig Holstein verhandelten Pflegesatzes jährlich festgesetzt.

Vor der Aufnahme in das Wohnheim muss die Frage der Kostenträgerschaft geklärt sein.